- Vorzugsklage
- Vorzugsklage,im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Klage eines Pfand- oder Vorzugsgläubigers auf vorzugsweise (seltener: abgesonderte) Befriedigung aus dem Erlös der verwerteten Pfandsache (§ 805 ZPO). Die Vorzugsklage steht v. a. den Inhabern gesetzlicher besitzloser Pfandrechte (z. B. Vermietern) zu, die der Vollstreckung zwar nicht widersprechen, sich aber den Erlös sichern können, soweit er ihnen zur Deckung des Pfandrechts gebührt.
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Vor|zugs|kla|ge, die (Rechtsspr.): (bei der Zwangsvollstreckung) Klage auf bevorzugte Befriedigung aus dem Erlös einer gepfändeten Sache.
Universal-Lexikon. 2012.